Kostendämpfungspauschale bei Beamten: Es bleibt spannend
Die Rechtmäßigkeit der Kostendämpfungspauschale für Beamte und Richter bleibt umstritten. Wie wir bereits berichtet hatten, sind die Oberverwaltungsgerichte Koblenz und Münster der Auffassung, dass die entsprechenden Regelungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz rechtwidrig sind. Auch das Verwaltungsgericht Hamburg hatte diese Auffassung vertreten. Nun aber hatte das OVG Hamburg (Az.: 1 Bf 191/07) in dieser Frage zu …
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Veröffentlicht am: 9. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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