Arbeitslosengeld I – Bemessung nach Mutterschutz und Elternzeit verfassungswidrig?
Im Rahmen der sog. Hartz – Gesetze wurde auch beschlossen, künftig die Höhe des Arbeitslosengeld I nicht mehr immer auf der Grundlage des zuvor tatsächlich erzielten Verdienstes zu berechnen. Vielmehr wird bei Mutterschutz und Elternzeit nicht gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 SGB III das tatsächliche Einkommen, sondern nach § 132 SGB III ein …
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Veröffentlicht am: 16. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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