Das OLG Köln (Az.: 81 Ss 111/07 – 294) hatte sich mit der Revision eines Hochschuldirektors aus Bonn zu befassen. Der Mann hatte in der Bonner Unibibliothek wertvolle Bücher gestohlen, diese versteigert und versucht mit gefälschten Belegen und Quittungen dies zu verschleiern. Das Landgericht Bonn hatte den Professor deshalb wegen Betruges, versuchten Betruges und Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von 1 1/2 Jahren verurteilt.

Das OLG Köln hat die Entscheidung der Vorsinstanz nun bestätigt. Der Strafsenat vermochte Rechtsfehler des Landgerichts nicht zu erkennen.

Unser Professor wird sich nun sicher auch disziplinarischen Maßnahmen des Beamtenrechts ausgesetzt sehen.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln vom 09.01.2008

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