Dies dürften sich viele ehemalige Ehemänner nun sagen und zwar im Hinblick auf die Unterhaltsreform 2008. Man geht davon aus, dass eine Prozesslawine auf die Familiengerichte zukommt. Denn das „neue“ Recht gilt ab dem 01.01.2008 auch für bereits geschiedene Ehen. Der Spiegel berichtet hierzu heute ausführlich. Wie wir in der letzten Zeit schon berichtet haben, sind die Unterhaltsansprüche geschiedener Frauen wegen Kinderbetreuung durch die Reform arg beschnitten worden. Nun dürften tatsächlich zahlreiche Männer sich besser stehen und mehr Geld für die „neuen“ Familien verbleiben. Aber einfach die Zahlungen einstellen, so wie viele sich das vielleicht wünschen würden,

geht nicht. Vielmehr muss der Unterhaltspflichtige eine Abänderungsklage führen, um sich künftig zugeknöpfter geben zu dürfen. Andernfalls kann auch weiterhin aus dem Titel vollstreckt werden. Und unter Umständen droht § 170 StGB auf eine Strafbarkeit wegen der Verletzung der Unterhaltspflicht an.

Wer also sicher gehen will, sollte sich bei im Familienrecht versierten Rechtsanwälte eingehend beraten lassen.

Zahlreiche weitergehende Informationen finden Sie auf unserem Portal unterhaltsratgeber.de.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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