Politessen irren nicht
Politessen irren nicht oder wie man die Unschuld beweisen muss. Es ging um ein Parkknöllchen heute vormittag vor dem Amtsgericht Köln. Die Stadt Köln meinte, der Mandant habe geparkt, ohne einen Parkschein zu ziehen. Der Mandant allerdings war sich sicher, außerhalb des markierten Bereiches für die „Bezahlzone“ geparkt zu haben. Hierfür gab es zahlreiche Zeugen, …
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Veröffentlicht am: 8. Januar, 2008 von RA Michael W. Felser
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