Geschenke umtauschen nach Weihnachten?
Das passiert häufig: Ein Geschenk gefällt dem Beschenkten nun gar nicht oder schlimmer, er ist über das Präsent verärgert und beleidigt. Was tun nach Weihnachten? Erneut die Innenstädte und Einkaufscentren bevölkern und fleißig umtauschen. Was viele nicht wissen, ein grundsätzliches Umtauschrecht gibt es gar nicht. Es gilt der Grundsatz, Verträge sind bindend.
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Veröffentlicht am: 19. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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