Betriebsübergang: Sperrzeit bei Widerspruch
Wer einem Betriebsübergang unüberlegt widerspricht und anschliessend die betriebsbedingte Kündigung erhält, muss mit einer Sperrzeit der Arbeitsagentur rechnen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Widerspruch nicht begründet wurde, so das Landessozialgericht
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Veröffentlicht am: 11. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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