Weisungsrecht
Der Begriff Direktionsrecht klingt etwas antiquiert und wird daher heute meist Weisungsrecht genannt. Es füllt die Lücken, die Tarifvertrag, Dienstvereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen und der Arbeitsvertrag bei der Bestimmung der im Arbeitsverhältnis geschuldeten Leistungen offenlassen. Kein Arbeitsvertrag kann jede sich im Arbeitsverhältnis stellende Frage insbesondere zum Inhalt der geschuldeten Arbeit erschöpfend regeln; häufig richtet sich diese …
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Veröffentlicht am: 9. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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