Hartz IV: Garage wird nicht übernommen
Schön, wer eine eigene Garage hat. Aber kann dies auch der beanspruchen, der vom Arbeitslosengeld II lebt? Ja, meinte ein Antragsteller in Bayern. Er begründete dies damit, dass seine Wohnung nur geringe Kosten verursache und der zum Schonvermögen gehörende PKW eine angemessene Unterkunft benötige.
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Veröffentlicht am: 27. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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