SG Düsseldorf: Arbeitslosengeld für Vorstandvorsitzenden einer AG?
Ein Vorstandsvorsitzender einer AG wollte von der Agentur für Arbeit die freiwillige Weiterversicherung um gegebenenfalls Arbeitslosengeld I beziehen zu könne. Da die Agentur sich verweigerte, klagte er vor dem Sozialgericht in Düsseldorf. Er war nach Jahren als Angestellter zum Vorstand einer Aktiengesellschaft bestellt worden.
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Veröffentlicht am: 21. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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