SG Köln: Es kommt schriftlich; auch Dieter Bohlen ist Künstler!
Wie der Kölner Stadtanzeiger soeben mitteilt, soll das Sozialgericht Köln dies in einem Urteil sogar ausdrücklich festgestellt haben. Bohlen bekommt es also sogar schriftlich bestätigt. Es ging um die Auftritte von Bohlen in der RTL Castingshow „Deutschland sucht den Superstar“ RTL soll in den Verträgen von den Mitgliedern der Jury „eigenschöpferische und höchstpersönliche Leistungen vereinbart …
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Veröffentlicht am: 12. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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