Kopftuch-Urteil für Hessens Beamtinnen am 10.12.2007
Auch in Hessen gilt wie in anderen Bundesländern auch ein Verbot für Beamtinnen und Lehrerinnen, Kopftücher im Dienst zu tragen. Im Schulgesetz ist formuliert, dass Lehrer und Lehrerinnen gehalten sind, sich politisch, religiös und weltanschaulich neutral zu verhalten und zu kleiden. In Hessen prüft nun der Staatsgerichtshof, ob diese beamtenrechtliche sowie das Schulgesetz in seinen …
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Veröffentlicht am: 9. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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