OVG Rheinland-Pfalz: Pasta basta!
und verbot einem Nudelhersteller – wie bereits die Gewerbeaufsicht – die Herstellung der Pasta („Gammelnudeln“). Dort waren bei Kontrollen erhebliche Verschmutzungen, beträchtlicher Mäusebefall mit entsprechendem Kotaufkommen und die Verwendung nicht mehr verkehrsfähiger Eier
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Veröffentlicht am: 1. November, 2007 von RA Michael W. Felser
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