Jugendschützer freuen sich über BGH – Urteil zu Pornoseiten im Internet
Der BGH hat kürzlich entschieden (wir berichteten hier), dass das Alter der Besucher von Porno- und Gewaltseiten im Internet strenger zu prüfen ist. In diesem Zusammenhang wurde Arcor auf vom Landgericht Frankfurt auch aufgegeben,
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Veröffentlicht am: 25. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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