Bonusregelung: Arbeitsvertrag muss klare Klausel enthalten
sonst ist die Arbeitsvertragsklausel u.U. sogar unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht entschied heute: Vom Arbeitgeber vorformulierte Arbeitsvertragsklauseln sind nach nach § 307 BGB unwirksam, wenn sie den Arbeitnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Die Unwirksamkeit kann sich schon daraus ergeben, dass eine Klausel entgegen dem in dieser Vorschrift verankerten Transparenzgebot nicht klar und verständlich …
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Veröffentlicht am: 24. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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