Arbeitsgericht Stuttgart entscheidet im Sinne des Porsche-Betriebsrat
und damit für eine von Porsche-Arbeitnehmervertretern gleichberechtigt besetzte Holding. Hintergrund des Streits zwischen dem Betriebsrat von Porsche und dem Betriebsrat von Volkswagen ist eine Vereinbarung des Porsche-Vorstands mit dem Betriebsrat des Sportwagenbauers, die der VW Betriebsrat nicht akzeptieren will. Danach sollen beide Betriebsräte
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Veröffentlicht am: 24. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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