BSG: Keine Sperrzeit bei Umzug zum Partner
Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Herstellung einer Erziehungsgemeinschaft führt beim Bezug von Arbeitslosengeld I nicht zwingend zu einer Sperrzeit. Das BSG (Az.: B 11 a/7a AL 52/06 R) hat damit die Ausnahmen zur Sperrzeitverhängung erweitert. Die Klägerin hatte ihr Arbeitsverhältnis gekündigt, um mit ihrer Tochter zu ihrem Verlobten ziehen zu können. Daraufhin verhängte die Agentur …
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Veröffentlicht am: 18. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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