GdL: Befangenheitsantrag gescheitert
Das Arbeitsgericht Chemnitz hat heute abend den Befangenheitsantrag der GdL gegen den Richter als unbegründet zurückgewiesen, so der Newsticker von Arbeitsrecht.de. Unklar ist, ob das Arbeitsgericht Chemnitz heute noch
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Veröffentlicht am: 4. Oktober, 2007 von RA Michael W. Felser
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