OLG Oldenburg: Zahnarzthaftung bei Allergien auf Zahnersatz
In zwei kürzlich veröffentlichten Entscheidungen hat sich das OLG Oldenburg mit der Zahnarzthaftung bei allergischen Reaktionen der Patienten befasst. Beiden Fällen ist gemeinsam, dass die Patienten auf Zahlung von Schmerzensgeld geklagt hatten, weil sie meinten, dass der eingebrachte Zahnersatz allergische Reaktionen nach sich zöge.
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Veröffentlicht am: 21. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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