ALG II: Taschengeld auf Klassenfahrt
Klassenfahrten sind regelmäßig von den Trägern des Arbeitslosengelds II, auch Hartz IV, genannt, zu übernehmen. Das Sozialgericht Speyer (Az.: S 3 AS 643/06) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob dies unabhängig von der Zahl der Teilnehmer ist und ob Schülern ein Taschengeld zusteht. Geklagt hatte ein 15 – jähriger Schüler.
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Veröffentlicht am: 21. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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