Zu diesem Thema gab Rechtsanwalt Axel Willmann von Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte am heutigen morgen um 7:07 Uhr (Anwälte sind bekanntlich Frühaufsteher …) in 1Live, dem Kultsender des WDR für das jüngere Publikum, ein Interview. Befragt wurde er von Birgit Hormann. Dabei ging es um Themen wie Schadenersatz und Schmerzensgeld für Mobbing und wen man verklagen kann, Lehrer oder Mitschüler. Hintergrund ist das Antischülermobbinggesetz in Schweden, das entsprechende Regelungen enthält. In Schweden klagt ein Schüler laut Spiegel Online Schadensersatz in Höhe von 16.000 Euro ein.
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- 20. September 2007
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Verfasst von: RA Michael W. Felser
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