BGH kippt Renovierungsklausel zugunsten des Mieters
Streitereien zwischen Mietvertragsparteien über Grund und Umfang von Renovierungspflichten bei Auszug des Mieters gehören zum regelmäßigen Programm der mietrechtlichen Praxis. Nun herrscht in einem Streitpunkt Klarheit: Der 8. Senat des BGH (Az.: VIII ZR 316/06) hat sich mit Mietvertragsklauseln zur Endrenovierungspflicht beschäftigt.
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Veröffentlicht am: 13. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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