Im Streit um die Verfassungsmäßigkeit der teilweise gestrichenen Pendlerpauschale gibt Steinbrück offensichtlich nach. Die Einkommensteuerbescheide für 2007 sind vorläufig bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die für 2009 erwartet werden soll. Es ist daher nicht erforderlich, Einspruch einzulegen.

Und für die ersten 20 „gestrichenen“ Kilometer können wieder Freibeträge eingetragen werden. Sollte das Bundesverfassungsgericht allerdings dem Minister Recht geben, kann es dann zu Nachforderungen des Fiskus kommen.

Autofahrern sei dennoch zur Eintragung des Freibetrages geraten. Man muss dem Staat ja kein zinsloses Darlehen gewähren.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Quelle: netzeitung/ap

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