BGH: Wann kann wegen Schimmels in der Wohnung gekündigt werden
Wenn die Mietsache erhebliche Gefahren für die Gesundheit aufweist, kann der Mieter gemäß § 561 Abs 1 Satz 1 BGB das Mietverhältnis fristlos kündigen. Dies ist jedoch wie der BGH (Az.: VIII ZR 182/06) kürzlich entschieden hat, nicht immer der Fall.
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Veröffentlicht am: 10. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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