BAG: Kein formularmäßiger Verzicht auf Kündigungsschutzklage
In einer Filiale einer größeren deutschen Drogeriemarktkette (Sch.) fehlten die Einnahmen der beiden letzten Tage im Tresor. Als Täterin kamen drei Mitarbeiterin in Betracht, die stundenlang aber letztlich ohne Ergebnis vom Arbeitgeber zur Täterschaft befragt worden waren. Der Arbeitgeber hat allen drei Mitarbeiterinnen fristlos gekündigt; obwohl die Tat bestritten blieb.
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Veröffentlicht am: 7. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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