Tolles Auto!
Für die Autofahrer unter den Hartz-IV-Empfängern heißt „angemessenes Fahren“ zweierlei. Zum einen müssen sie – wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch – mit angemessener Geschwindigkeit unterwegs sein. Zum anderen darf ihr fahrbarer Untersatz aber auch nur einen „angemessenen“ Wert haben. Diesen legten die Richter am Bundessozialgericht nun auf bis zu 7.500 € fest (BSG, v. 06.09.2007, …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 7. September, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):


