Gelber Schein und Ablauf der Engeltfortzahlung
Da erlebt mancher eine böse Überraschung. Häufig in Form einer Abmahnung. Ein Mandant von mir hatte brav den sogenannten „Gelben Schein“, also die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, abgegeben, solange er Entgeltfortzahlung vom Chef bekam. Danach, so dachte er, braucht der das nicht mehr, dann zahlt ja die Krankenkasse. So wie mein Mandant denken viele
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Veröffentlicht am: 2. September, 2007 von RA Michael W. Felser
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