LG Bielefeld: Keine Haftung des Supermarktes für “Tretminen” auf dem Parkplatz
Auch Kundenparkplätze haben oft ihre kleinen Tücken. Dies mußte eine 80 – jährige Kundin eines Supermarktes erst kürzlich und schmerzlichst feststellen. Ihr „Fall“ war nun Gegenstand einer Entscheidung des Landgerichts Bielefeld (5 O 161/07).
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Veröffentlicht am: 13. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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