Bahnstreik & Arbeitsrecht: “Zug hatte Verspätung…” zieht nicht
Arbeitnehmer, die selbst nicht am Bahnstreik aktiv beteiligt sind, sollten sicherstellen, daß sie trotz des eingeschränkten Schienenverkehrs rechtzeitig am Arbeitsplatz erscheinen.
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Veröffentlicht am: 10. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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