LPVG NW: 10000 Arbeitnehmer demonstrieren

gegen die Einschränkung der Beteiligungsrechte ihrer Interessenvertreter durch den Gesetzesentwurf zum Landespersonalvertretungsgesetz für NRW (LPVG NW), berichtet der Kölner Stadtanzeiger topaktuell. Aufgerufen zum Protest hatten DGB, Ver.di, GdP und GEW. Nach Angaben der Landesregierung geht es ihr um eine Angleichung des LPVG NW an das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und um eine Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, …

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Veröffentlicht am: 8. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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AG Brühl: Urteil zu Rechnungen per Email oder wie man sich mit nicht durchdachten AGB’s selbst die Rechte nehmen kann

Das Amtsgericht Brühl (Az.: 21 C 612/05) hatte sich mit der Frage zu befassen, ob im Falle der Vereinbarung der Rechnungsübermittlung per Email ein einseitiger Wechsel des Rechnungsstellers auf die herkömmliche Papierrechnung möglich ist.

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Veröffentlicht am: 8. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Nürnberg untersagt Bahnstreik

heute (Arbeitsgericht Nürnberg, Beschluß vom 08.08.2007 – Aktenzeichen 13 Ga 65/07) und das allerschönste ist, das Arbeitsgericht Nürnberg hat die einstweilige Verfügung bereits ins Internet gestellt. Das ist eine vorbildliche Information der Öffentlichkeit. Dafür gibt es

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Veröffentlicht am: 8. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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LSG Hessen: Regalauffüller sind Arbeitnehmer

Regalauffüller sind nach einer Entscheidung des LSG Hessen (Az.: L 8/14 KR 280/04) weder selbständig noch von der Sozialversicherungspflicht befreit. Damit dürfte der beliebten Praxis von Warenauffüllfirmen, die Mitarbeiter als Selbständige zu beschäftigen, ein Ende gesetzt worden sein. Denn die Revision wurde nicht zugelassen. 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 8. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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Bahnstreik: Und wenn ich nun wegen der Lokführer zu spät zur Arbeit komme?

Dann ist das mein Risiko, weil ein Streik (zum Begriff bei Wikipedia) nicht persönlicher Natur ist, sondern zum allgemeinen Lebensrisiko gehört. Es gilt also der einfache Grundsatz: „Kein Lohn ohne Arbeit“. Mit anderen Worten: Jeder Arbeitnehmer ist gehalten, für pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz selbst Sorge zu tragen. Es gelten die gleichen Regeln wie etwa bei …

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Veröffentlicht am: 8. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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