Bahnstreik: Und wenn ich nun wegen der Lokführer zu spät zur Arbeit komme?
Dann ist das mein Risiko, weil ein Streik (zum Begriff bei Wikipedia) nicht persönlicher Natur ist, sondern zum allgemeinen Lebensrisiko gehört. Es gilt also der einfache Grundsatz: „Kein Lohn ohne Arbeit“. Mit anderen Worten: Jeder Arbeitnehmer ist gehalten, für pünktliches Erscheinen am Arbeitsplatz selbst Sorge zu tragen. Es gelten die gleichen Regeln wie etwa bei …
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Veröffentlicht am: 8. August, 2007 von RA Michael W. Felser
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