Parkplatz: Rechts vor links, links vor rechts oder Verständigung?
Vorfahrt auf dem Parkplatz ? Entsprechende Schilder sucht man auf Parkplätzen und in Parkhäusern meist vergebens. Allenfalls findet sich regelmäßig der Hinweis, es gelte die StVO. Also rechts vor links, denkt man sich als Autofahrer. Nicht ganz richtig, wie das Amtsgericht München ( AZ 343 C 28802/06) erst kürzlich rechtskräftig entschieden hat.
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Veröffentlicht am: 31. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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