Vorher, nachher: Betriebsübergang setzt betriebliche Identität voraus
Erwerben oder mieten mehrere Unternehmen einzelne Betriebsmittel eines vom Insolvenzverwalter stillgelegten Betriebes, so führt dies alleine nicht dazu, dass die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer des in Insolvenz gefallenen Betriebes nach § 613 a BGB auf diese Unternehmen übergehen. Ein Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang setzt nämlich voraus, dass
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 27. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




