Geschäftsführeranstellungsvertrag: Alles beim Alten
so das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 19.07.2007 – Aktenzeichen 6 AZR 774/06, Pressemitteilung), das auch nach der Schuldrechtsreform (§ 305c Abs. 2 BGB) keinen Anlass sieht, seine seit 1993 konsequent ausgebaute Rechtsprechung zur “Beförderung” von Angestellten zum Geschäftsführer zu ändern. Bisher und auch nach der Schuldrechtsreform gilt:
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Veröffentlicht am: 19. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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