Beamtenrecht: Kostendämpfungspauschale unwirksam – Rheinland-Pfalz zieht nach!
Das VG Koblenz hat in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2007, – 6 K 67/07.KO – einem rheinland-pfälzischen Beamten Recht gegeben, der sich gegen die sog. „Kostendämpfungspauschale“ der Beihilfenverordnung wehrte.
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Veröffentlicht am: 17. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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