Bahnstreik: Arbeitsgericht Mainz vom 10.07.2007 – 3 Ga 19/07
Das Arbeitsgericht Mainz hat am 10.07.2007 der Gewerkschaft der Lokführer (GdL) die Fortsetzung der Streiks (bundesweit) untersagt. Der Inhalt der Entscheidung: Tenor: 1. Der Antragsgegnerin wird es bis zum Ende der Laufzeit der ungekündigten Tarifverträge KEUTV, Konzern ZÜTV, KonzernJob-TicketTV und MaBetTV untersagt, ihre Mitglieder und sonstige Arbeitnehmer der An-tragstellerin zu Streiks aufzurufen und/oder Streiks in …
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Veröffentlicht am: 10. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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