Leiharbeitnehmer: Mitbestimmung des Betriebsrats auch Einsätzen von kurzer Dauer
das bestätigte in einer aktuellen, letzte Woche veröffentlichten Entscheidung das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt (Beschluß vom 16.01.2007 – Aktenzeichen 4 TaBV 203/06). Der Arbeitgeber, ein Logistikunternehmen, hatte Packer entliehen und wollte dem Betriebsrat deren persönliche Daten nicht mitteilen. Das Unternehmen berief sich dazu auf Rechtsprechung, die den kurzzeitigen Austausch von Leiharbeitern nicht für mitbestimmungspflichtig hält. …
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Veröffentlicht am: 2. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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