Zeigt Di Fabio dem EuGH die gelbe Karte?
Der Verfassungsrichter Di Fabio soll prüfen lassen, ob der EuGH in Luxemburg seine Zuständigkeit überschritten oder den Geltungsbereich von EU-Richtlinien ausgebaut habe, berichtet das Nachrichtenmagazin. Dem Bundesverfassungsgericht liegt eine Verfassungsbeschwerde eines Unternehmens gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, mit der dieses dem EuGH
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Veröffentlicht am: 2. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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