AGG-Urteil wegen Altersdiskriminierung: Stewardess erstreitet 4000 Euro Schadensersatz
so das Arbeitsgericht Frankfurt (Urteil vom 25.06.2007 Aktenzeichen 11 Ca 8952/06). Die befristet beschäftigte 48 Jahre alte Stewardess hatte sich auf eine unbefristete Stelle beworben. Dieser Antrag nach § 9 TzBfG löst eine Begründungspflicht des Arbeitgebers aus. Die Lufthansa begründete die Ablehnung mit dem höheren Risiko von Entgeltfortzahlungskosten infolge von Krankheit. Diese Begründung verstösst allerdings …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 2. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):


