Extra-Billig gibt’s nicht unbegrenzt
Verspricht ein Elektronikmarkt in einer Anzeige, an einem bestimmten Tag Foto- und Videokameras abzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer zu verkaufen, so muss dieser Preisnachlass nur auf diejenigen beworbenen Artikel gewährt werden, die am Aktionstag im Ladengeschäft vorrätig sind.
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Veröffentlicht am: 2. Juli, 2007 von RA Michael W. Felser
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