ArbG Stuttgart: Kündigung bei Sport während Krankschreibung ist unwirksam
Wenn ein krankgeschriebener Arbeitnehmer an einem Marathon teilnimmt, obwohl er krankgeschrieben ist, muss dies nicht die Wirksamkeit einer Kündigung wegen genesungswidrigen Verhaltens zur Folge haben. Dies gilt nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart (Az.: 9 Ca 475/06) jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer
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Veröffentlicht am: 19. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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