Kopftuchurteil: Hohe Abfindung nach Kündigung wegen Kopftuch
musste ein Autovermieter zahlen. Die muslimische Mitarbeiterin hatte sich geweigert, im Fastenmonat Ramadan ihr Kopftuch bei der Arbeit abzulegen. Dafür erhielt sie von dem Autoverleiher die Kündigung. Ein Gericht gab der klagenden Mitarbeiterin jetzt recht und sprach der 22-jährigen eine hohe Abfindung zu (214.000 Euro). Das ganze
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Veröffentlicht am: 7. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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