SG Berlin: Krankenkasse muss Gen-Test an Embryo nicht bezahlen
Gesetzliche Krankenkassen sind nicht verpflichtet, einer Versicherten mit einem Gendefekt eine künstliche Befruchtung und einen anschließenden Gentest des Embryos die Kosten zu ersetzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin (Az.: S 86 Kr 660/04) hervor.
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Veröffentlicht am: 6. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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