VG Düsseldorf: Klage einer Kopftuch tragenden Bewerberin abgewiesen
die als Beamtin auf Probe in den Schuldienst des Landes NRW aufgenommen werden wollte (VG Düsseldorf, Urteil vom 05.06.2007 Aktenzeichen 2 K 6225/06, Pressemitteilung). Das Verwaltungsgericht: Das Tragen eines Kopftuchs aus religiösen Gründen in einer öffentlichen Schule verstoße gegen das in § 57 Abs. 4 Satz 1 Schulgesetz NRW enthaltene Verbot, dass Lehrkräfte in der …
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 6. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):




