BGH: Mieter, bei Schimmel nicht einfach fristlos kündigen!
Auch bei einer erheblichen Gesundheitsgefährdung müssen Mieter dem Vermieter zunächst die Möglichkeit geben, Abhilfe zu schaffen oder ihn abmahnen. Dies geht aus einem Urteil des BGH hervor.
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Veröffentlicht am: 4. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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