OLG Saarbrücken: Bei Alleinverdienerehe kann der Versorgungsausgleich nicht durch Ehevertrag ausgeschlossen werden
Der ehevertragliche Ausschluss des Versorgungsausgleiches ist im Fall einer sog. Alleinverdienerehe nichtig. Dies geht aus einer Entscheidung des saarländischen Oberlandesgerichts in Saarbrücken (“ UF 18/06) hervor. Nach Auffassung der Richter entstünde in diesem Fall eine einseitige Lastenverteilung, die dem Ehegatten der seinen Beruf aufgegeben
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Veröffentlicht am: 1. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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