OLG Saarbrücken: Bei Alleinverdienerehe kann der Versorgungsausgleich nicht durch Ehevertrag ausgeschlossen werden

Der ehevertragliche Ausschluss des Versorgungsausgleiches ist im Fall einer sog. Alleinverdienerehe nichtig. Dies geht aus einer Entscheidung des saarländischen Oberlandesgerichts in Saarbrücken (“ UF 18/06) hervor. Nach Auffassung der Richter entstünde in diesem Fall eine einseitige Lastenverteilung, die dem Ehegatten der seinen Beruf aufgegeben

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Veröffentlicht am: 1. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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SG Stade: Eigenheim behalten trotz Hartz IV

Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Stade (S 17 AS 230/06) müssen Langzeitarbeitslose ein selbst bewohntes Eigenheim mit Einliegerwohnung nicht unbedingt verkaufen, um Arbeitslosengeld II zu erhalten.

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Veröffentlicht am: 1. Juni, 2007 von RA Michael W. Felser
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Fristbeginn bei der Unterrichtung: offenes Personalrat-Postfach in Poststelle ist kein Briefkasten

wie der Bund-Verlag heute mitteilte, hat das das LAG Berlin-Brandenburg (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.01.2007 – Aktenzeichen 17 Sa 1599/06) entschieden, dass das offene Postfach eines Personalrats in der Poststelle der Dienststelle keine Empfangsvorrichtung

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Veröffentlicht am: 31. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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Kündigung: Häufige Erkrankungen dürfen im Rahmen der Sozialauswahl nicht berücksichtigt werden

entschied das Bundesarbeitsgericht heute (BAG, Urteil vom 31.05.2007 – Aktenzeichen 2 AZR 306/06, Pressemitteilung) in einem Kündigungsschutzverfahren einer Mitarbeiterin eines kirchlichen Krankenhauses. Die Mitarbeiterin war ursprünglich auf der Intensivstation des Krankenhauses mit Reinigungs- und Servicearbeiten beschäftigt. Nach einem Herzinfarkt arbeitete sie seit mehreren Jahren in der Wäscherei des Krankenhauses. Das Krankenhaus beschloss Anfang 2004, die …

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Veröffentlicht am: 31. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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BAG zur Kündigung wegen Surfens im Internet während der Arbeitszeit

Der 2. Senat des BAG hat mit seinem Urteil vom heutigen Tage (gerichtliches Aktenzeichen: 2 AZR 200/06) über eine verhaltensbedingte Kündigung wegen des Surfens im Internet während der Arbeitszeit entschieden. Der Senat hat den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen.

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Veröffentlicht am: 31. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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