Strafverschärfung gegen Computer-Hacker
Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag eine Verschärfung des Strafrechts verabschiedet, wonach Hacker, die in fremde Computersysteme eindringen, künftig mit Gefängnis rechnen müssen, auch wenn sie keine Daten entwenden. Allein die Überwindung von Sicherheitssystemen und der unbefugte Zugang zu besonders gesicherten Daten soll künftig unter Strafe stehen. Auch „Hacker“, welche die Sicherungsbarrieren ohne kriminelle Absicht …
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Veröffentlicht am: 29. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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