Fristlose Kündigung wegen Beleidigung im Internet
Wer sich in einem öffentlich zugänglichen Internet-Forum beleidigend über seinen Arbeitgeber äussert, muss die fristlose Kündigung in Kauf nehmen, meint jedenfalls das ArbG Frankfurt am Main (ArbG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.05.2007, Aktenzeichen 22 Ca 2474/06). Das Gericht bestätigte die Kündigung einer Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma, die
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Veröffentlicht am: 30. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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