BGH: Beihilfe, keine Mittäterschaft bei Vermittlung von Kokain über Dritte
Bei der Übergabe von 2675 Gramm Kokain mit einem Wirkstoffgehalt von 794,623 g CHC und 539,4 Gramm Kokain mit einem solchen von 220,294 Gramm CHC wurden der Kurier, welcher das Kokain von den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland verbracht hatte, sowie der Empfänger festgenommen. Das Kokain war
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Veröffentlicht am: 24. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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