OLG Celle: Unterhaltspflichten für kleine Kinder; notfalls muss Papa auch umziehen
Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 9 WF 35/07) hervor. Gegenüber minderjährigen Kindern gilt nach der Entscheidung des Gerichts eine gesteigerte Unterhaltspflicht gemäß § 1603 Abs. 2 BGB. Kann ein Vater die gegenüber seinen Kindern geschuldeten Beträge nicht aufbringen, hat er den Unterhalt notfalls auch durch einschneidende Veränderungen seiner Lebensführung sicherzustellen.
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Veröffentlicht am: 22. Mai, 2007 von RA Michael W. Felser
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